AUFSICHT VOR UNTERRICHTSBEGINN

o   Das Schulhaus wird um 7.00 Uhr geöffnet.

o   Die Frühaufsicht findet von 7.00 bis 7.45 ausschließlich für Buskinder und Kinder berufstätiger Eltern, die keine Beaufsichtigung leisten können, statt.

 

UNTERRICHTSBEGINN OHNE HEKTIK

o   Um 7.45 beginnt die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte. 

o   Zehn Minuten vor dem Unterrichtsbeginn sollen alle Kinder in ihren Klassen sein.

 

PAUSE

o   Die große Pause wird regelmäßig im Freien verbracht (außer bei besonders schlechtem Wetter). Entsprechende Kleidung wird empfohlen.

o   Ersucht wird um eine gesunde Schuljause 

(bitte keine Softdrinks, Süßigkeiten, …).

 

UNTERRICHTSENDE - MITTAGSZEIT 

o   Nach Unterrichtsende verlassen die SchülerInnen das Schulhaus unverzüglich, außer sie sind zum Mittagessen angemeldet. 

o   Für Kinder, die Nachmittagsunterricht haben, findet eine Aufsicht seitens der Gemeinde statt.

o   Bei Bedarf wird Nachmittagsbetreuung, durchgeführt vom Hilfswerk Wels, angeboten (Anmeldung erforderlich).

 

FERNBLEIBEN VOM UNTERRICHT

o   Das Fernbleiben eines Kindes wird der Klassenlehrkraft über den vereinbarten Kommunikationsweg sogleich gemeldet.

o   Dauert eine Erkrankung länger als eine Woche, kann eine ärztliche Bestätigung verlangt werden.

 

FREISTELLUNG VOM UNTERRICHT

o   Angesucht werden muss :

a)      Für 1 Tag: bei der Klassenlehrkraft

b)     Bis zu 1 Woche: bei der Schulleitung

c)      Für mehr als 1 Woche: bei der Bildungsregion 5 Wels – Grieskirchen-Eferding

 

o   Ein begründetes Ansuchen mittels Formular ist im Vorhinein (im Regelfall 3 Wochen vorher) zu stellen.

 

GARDEROBE

o   Die Selbstständigkeit der SchülerInnen in der Garderobe beim An- und Ausziehen soll gefördert werden (allein ins Schulhaus kommen, …). 

o   Im Schulhaus ist das Tragen von Hausschuhen Pflicht. Diese werden nach dem Unterricht im Patschensackerl aufbewahrt.

o   Im vorderen Bereich der Eingangshalle werden Fundsachen aufgelegt. Werden Gegenstände vermisst, bitte dort nachsehen.

o   Fundsachen, die nicht abgeholt werden,  werden in regelmäßigen Abständen entsorgt – bei Verlust Bitte um regelmäßige Kontrolle!

 

MITGEBRACHTE GEGENSTÄNDE

o   Wertvolle Gegenstände und solche, die den Unterricht stören oder gefährden, dürfen nicht mitgenommen werden.

o   Handys und Smartwatches können im Ausnahmefall ausgeschaltet in der Schultasche mitgenommen werden.

 

BÜCHEREIORDNUNG

o   Die Büchereiordnung ist einzuhalten:

-          Bücher bitte mit Sorgfalt behandeln!

-          Rückgabefristen sind einzuhalten.

-          Verlorengegangene bzw. beschädigte Bücher müssen ersetzt werden.

 

GEMEINSCHAFT

o   Damit das Schulhaus ein Ort zum Wohlfühlen ist, achten alle Schülerinnen und Schüler auf Sauberkeit und Ordnung in den Schulräumen, in den Garderoben, auf den Gängen und in den Toiletten.

o   Dafür hat jede Person ihren Beitrag zu leisten!

o   Für mutwillige Zerstörung von Schuleigentum haften die Erziehungsberechtigten.

 

o   Alle Personen begegnen sich im Schulhaus mit Wertschätzung und Respekt.

o   Gegenseitige Rücksichtnahme und freundliches Grüßen sind Teil eines gelungenen Schulalltags.

 

 

Wir wünschen uns allen eine gute, 

verantwortungsbewusste Zusammenarbeit!