AUFSICHT VOR UNTERRICHTSBEGINN
o Das Schulhaus wird um 7.00 Uhr geöffnet.
o Die Frühaufsicht findet von 7.00 bis 7.45 ausschließlich für Buskinder und Kinder berufstätiger Eltern, die keine Beaufsichtigung leisten können, statt.
UNTERRICHTSBEGINN OHNE HEKTIK
o Um 7.45 beginnt die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte.
o Zehn Minuten vor dem Unterrichtsbeginn sollen alle Kinder in ihren Klassen sein.
PAUSE
o Die große Pause wird regelmäßig im Freien verbracht (außer bei besonders schlechtem Wetter). Entsprechende Kleidung wird empfohlen.
o Ersucht wird um eine gesunde Schuljause
(bitte keine Softdrinks, Süßigkeiten, …).
UNTERRICHTSENDE - MITTAGSZEIT
o Nach Unterrichtsende verlassen die SchülerInnen das Schulhaus unverzüglich, außer sie sind zum Mittagessen angemeldet.
o Für Kinder, die Nachmittagsunterricht haben, findet eine Aufsicht seitens der Gemeinde statt.
o Bei Bedarf wird Nachmittagsbetreuung, durchgeführt vom Hilfswerk Wels, angeboten (Anmeldung erforderlich).
FERNBLEIBEN VOM UNTERRICHT
o Das Fernbleiben eines Kindes wird der Klassenlehrkraft über den vereinbarten Kommunikationsweg sogleich gemeldet.
o Dauert eine Erkrankung länger als eine Woche, kann eine ärztliche Bestätigung verlangt werden.
FREISTELLUNG VOM UNTERRICHT
o Angesucht werden muss :
a) Für 1 Tag: bei der Klassenlehrkraft
b) Bis zu 1 Woche: bei der Schulleitung
c) Für mehr als 1 Woche: bei der Bildungsregion 5 Wels – Grieskirchen-Eferding
o Ein begründetes Ansuchen mittels Formular ist im Vorhinein (im Regelfall 3 Wochen vorher) zu stellen.
GARDEROBE
o Die Selbstständigkeit der SchülerInnen in der Garderobe beim An- und Ausziehen soll gefördert werden (allein ins Schulhaus kommen, …).
o Im Schulhaus ist das Tragen von Hausschuhen Pflicht. Diese werden nach dem Unterricht im Patschensackerl aufbewahrt.
o Im vorderen Bereich der Eingangshalle werden Fundsachen aufgelegt. Werden Gegenstände vermisst, bitte dort nachsehen.
o Fundsachen, die nicht abgeholt werden, werden in regelmäßigen Abständen entsorgt – bei Verlust Bitte um regelmäßige Kontrolle!
MITGEBRACHTE GEGENSTÄNDE
o Wertvolle Gegenstände und solche, die den Unterricht stören oder gefährden, dürfen nicht mitgenommen werden.
o Handys und Smartwatches können im Ausnahmefall ausgeschaltet in der Schultasche mitgenommen werden.
BÜCHEREIORDNUNG
o Die Büchereiordnung ist einzuhalten:
- Bücher bitte mit Sorgfalt behandeln!
- Rückgabefristen sind einzuhalten.
- Verlorengegangene bzw. beschädigte Bücher müssen ersetzt werden.
GEMEINSCHAFT
o Damit das Schulhaus ein Ort zum Wohlfühlen ist, achten alle Schülerinnen und Schüler auf Sauberkeit und Ordnung in den Schulräumen, in den Garderoben, auf den Gängen und in den Toiletten.
o Dafür hat jede Person ihren Beitrag zu leisten!
o Für mutwillige Zerstörung von Schuleigentum haften die Erziehungsberechtigten.
o Alle Personen begegnen sich im Schulhaus mit Wertschätzung und Respekt.
o Gegenseitige Rücksichtnahme und freundliches Grüßen sind Teil eines gelungenen Schulalltags.
Wir wünschen uns allen eine gute,
verantwortungsbewusste Zusammenarbeit!